Ich hatte mal vor einigen Jahren diesen Fall in der Beschwerde: OLG München, Beschluss vom 22.9.2015 – 34 Wx 47/14
Von zwei eingetragenen Gesellschaftern war einer verstorben und wurde vom Ehegatten beerbt. Es gab offenbar nur einen mündlichen Gesellschaftsvertrag und ich hatte damals mit Hinweis auf OLG Schleswig, Beschluss vom 04.01.2012, 2 W 186/11 und Bestelmeyer in notar 2013, 147 ff eidesstattliche Versicherungen vom verbliebenen Gesellschafter und dem Erben des anderen Gesellschafters zum Inhalt des Gesellschaftsvertrags verlangt.
Letztere weigern sich, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die Käufer haben die Wohnung vor nunmehr 30 Jahren erworben und sind nach wie vor nicht Eigentümer, nur AV ist eingetragen.
Seht ihr irgendeine Möglichkeit, wie die noch Eigentümer werden können (außer nochmal 30 Jahre warten, bis alle tot sind)? Eine e.V. kann man ja schlecht durch ein Urteil ersetzen.