Bestellung nach vorläufiger Betreuung/ Vergütungsbeginn

  • Die vorläufige Betreuung lief nach 6 Monaten am 29.06.2017 aus. Am 19.10.2017 erfolgte die endgültige Betreuung.

    Der zuständige Rechtspfleger schreibt: "Von einer Erstbestellung nach einer vorläufigen Bestellung ist erst wieder auszugehen, wenn zwischen dem Ende der vorläufigen Betreuung und dem Beginn der endgültigen Betreuung mehr wie 6 Monate vergangen sind."

    Gibt es hier eine Rechtsgrundlage, bzw. gibt es zur Problematik Rspr.?

  • https://openjur.de/u/302176.html

    [FONT=&quot]"Des Weiteren hat das OLG Karlsruhe ([/FONT]NJW-RR 2007, 1086[FONT=&quot]) ebenfalls die erhöhte Anfangsvergütung des § [/FONT]5[FONT=&quot] VBVG zugrunde gelegt, wenn zwischen der Beendigung der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der späteren Bestellung eines Betreuers ein Zeitraum von 2½ Monaten liegt."

    Könnte man doch im vorleigenden Fall auch vertreten, oder?
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  • https://openjur.de/u/302176.html

    [FONT=&amp]"Des Weiteren hat das OLG Karlsruhe ([/FONT]NJW-RR 2007, 1086[FONT=&amp]) ebenfalls die erhöhte Anfangsvergütung des § [/FONT]5[FONT=&amp] VBVG zugrunde gelegt, wenn zwischen der Beendigung der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der späteren Bestellung eines Betreuers ein Zeitraum von 2½ Monaten liegt."

    Könnte man doch im vorleigenden Fall auch vertreten, oder?
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    Du kannst es versuchen. (Bei uns hättest du keinen Erfolg.)

    Aus meiner Sicht dürfte die Entscheidung auf Grund des kurzen Zeitraumes (bis bereits wieder von einer neuen Betreuung ausgegangen werden kann) eine Mindermeinung darstellen.

    Für mich ist diese nicht recht nachvollziehbar, hat doch der Betreuer nach dieser Zeit noch alle Kenntnisse bezüglich des Betreuten und der Betreuung. Es müssen sicher nicht - wie bei Übernahme eines bisher noch nicht Betreuten - nicht sämtliche Anträge (auf Sozialleistungen usw.) neu gestellt werden usw.

  • Von dem scheußlichen Deutsch des Ablehnungsschreibens mal abgesehen, teile ich die darin geäußerte Auffassung auch nicht. Bei 6 Monaten Unterbrechung hätte ich auch neu angefangen mit der Vergütung. Soweit ich weiß, meine Kolleginnen hier auch.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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