Mir schwebt da was von amtsangemessener Beschäftigung vor, aber woraus sich das jetzt ergibt ?
Schlüsselpensum
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Das kannst Du bei der gespreizten Laufbahn der Rechtspfleger wohl vergessen.
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damit könnte sich aber die Verwaltung Zeit lassen, da nach einer Beförderung die nächste Beförderung nicht einmal von Ferne winkt. Die sieht man nicht einmal.
Zitat meines früheren GL: „Wenn Sie dran sind, sorgen wir schon dafür, dass Sie genügend Sonderschlüssel im Pensum haben, um sich bewerben zu können...“
Fällt vermutlich unter diese sog. „Bestenauslese“ von der ich mal gehört habe. -
Ganz so klappt das nicht.
Normalerweise musst du ja bereits ein Schlüsselpensum machen, um überhaupt befördert zu werden. Zumindest gilt dies im Regelfall für die Beförderung zu A 11 und höher.
Das heißt, dass du in dem Zeitpunkt ja bereits mehr als 50% Schlüsselpensum hast.
Die Verwaltung ist grundsätzlich gehalten, dies dann nicht ändern. Das hat aber Gründe, die im Stellenbesetzungsplan, Stellenkegel und anderen Dingen liegen. Wenn sich aber jemand z.B. als ungeeignet herausstellt oder es zwingende organisatorische Gründe gibt, kann man natürlich Änderungen vornehmen. -
Uups
Habe die letzten 3 Posts übersehen. Mein Beitrag bezog sich auf Geologe 9.45
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