• Das kannst Du bei der gespreizten Laufbahn der Rechtspfleger wohl vergessen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • damit könnte sich aber die Verwaltung Zeit lassen, da nach einer Beförderung die nächste Beförderung nicht einmal von Ferne winkt. Die sieht man nicht einmal.

    Zitat meines früheren GL: „Wenn Sie dran sind, sorgen wir schon dafür, dass Sie genügend Sonderschlüssel im Pensum haben, um sich bewerben zu können...“
    Fällt vermutlich unter diese sog. „Bestenauslese“ von der ich mal gehört habe.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ganz so klappt das nicht.
    Normalerweise musst du ja bereits ein Schlüsselpensum machen, um überhaupt befördert zu werden. Zumindest gilt dies im Regelfall für die Beförderung zu A 11 und höher.
    Das heißt, dass du in dem Zeitpunkt ja bereits mehr als 50% Schlüsselpensum hast.
    Die Verwaltung ist grundsätzlich gehalten, dies dann nicht ändern. Das hat aber Gründe, die im Stellenbesetzungsplan, Stellenkegel und anderen Dingen liegen. Wenn sich aber jemand z.B. als ungeeignet herausstellt oder es zwingende organisatorische Gründe gibt, kann man natürlich Änderungen vornehmen.

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