Der im GB eingetragene Vorerbe ist verstorben. Der Sohn ist Nacherbe. Nacherbfall ist eingetreten.
Kann ich Abt. I dahingehend berichtigen, dass ich bei Grundlage der Eintragung schreibe: Nacherbfolge gem. Testament vom.....? Brauche ich einen Antrag vom Nacherben auf Berichtigung?