Im Grundbuch ist unter
BV-Nr. 1 das Flst. 100, Schillerstraße 20, Gebäude- und Freifläche mit 500 m² und unter
BV-Nr. 2 das Flst 400, Wiesen, Landwirtschaftsfläche mit 180 m² eingetragen.
Beantragt wird "die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an BV-Nr. 2, Gebäude - und Freifläche Schillerstraße 20." Der Antragsteller hat offensichtlich nur die Grundstücke verwechselt. Kann ich das aber einfach so annehmen oder muss zur Klarstellung aufgefordert werden? Ist die Klarstellung mit einer rangwahrenden Zwischenverfügung oder mit einer nicht rangwahrenden Aufklärungsverfügung anzufordern?