Hi Zusammen,
meine Frage richtet sich vor allem an die Rpfl. der Arbeitsgericht.
Folgender Sachverhalt:
Es wurde dem Kläger PKH bewilligt. Die Bewilligung umfasst gemäß § 122 ZPO auch die Fahrtkosten des Klägers.
Sodann fährt der Kläger mit dem Auto zum Termin und macht die Fahrtkosten sodann direkt nach dem Termin schriftlich geltend.
Jetzt meine Frage: Kommt bei euch die Festsetzung in das Beiheft oder in die Hauptakte? Hat jmd. ggf. eine Literaturquelle woraus sich erlesen lässt wo die Festsetzung hinkommt?
Danke!