Amtsniederlegung GF bei Insolvenz

  • Hallo,
    die GF legten Ihr Amt nieder und zwar an den Insolvenverwalter der insolventen führungslosen Gesellschafter-GmbH (deren GF hatten ebenfalls Amt niedergelegt und sind auch schon aus dem HR ausgetragen )
    Anmeldung erfolgte durch den InsVerwalter. Der Zugang wurde korrekt durch den InsVerw. der Gesellschafterin bestätigt.

    Würdet ihr die GF austragen?:gruebel:

  • Die Niederlegung dürfte wirksam sein. Jedoch ist der InsoVerwalter nicht anmeldeberechtigt.

    Eigentlich müsste der InsoVerwalter einen neuen GF bestellen. Möglicherweise wird er dies jedoch mangels Zahlungsfähigkeit nicht machen. Dann kann man überlegen, ob man den GF von Amts wegen löscht. Dazu gibt es so viel ich weiß verschiedene Meinungen. Auch gibt es wohl verschiedene Meinungen dazu, ob der Rechtspfleger oder der Richter für die Amtslöschung zuständig ist.

  • Hallo,
    danke dir.
    Dass der Insovenzverwaler ausnahmsweise befugt sein kann (wohl genau für solche Fälle) , wurde entschieden. Das geht also.

  • Hallo,
    habe eine Gesellschafter-GmbH , deren GF ausgetragen wurden. Es besteht hier Insolvenz. Nun sollen auch die GF der Gmbh ausgetragen werden. Ist die Anmeldung durch den Ins.Verw. der GmbH okay. Niederlegung wurde duch den Ins.Ver. der Gesellschafter-GmbH bestätigt.

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