Persönliches Erscheinen des Betreuer (ohne Betreuter) bei der Ausländerbehörde

  • Mein Betreuter ist BtMK und Kosument harter Drogen, insbesonder Herion. Er ist bereits ganz erheblich strafrechtlich in Erscheinung (hat auch schon einen Menschen getötet) getreten und muss in den nächsten Wochen eine Freiheitsstrafe in der JVA antreten. Er ist nicht steuerbar. Abmachungen hält er nicht ein. Laut Gutachten liegt bei ihm § 21 StGB vor. Er hat seine Duldung (Sichtvermerk in seinem amerikanischen RP) nicht verlängern lassen. Bisher bestand die Ausländerbehörde auf sein persönliches Erscheinen. Dies tut er aber nicht mehr. Deshalb wurde die Duldung nicht verlängert und die Sozialleistungen richtigerweise in der Folge eingestellt. Er ist nun mittellos und es droht der Verlust der Wohnung, weil die Miete nicht bezahlt wird. Außerdem ist davon auszugehen, dass er Straftaten begehen wird, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich habe mich wieder an die Ausländerbehörde gewandt und hatte mit der dortigen Leiterin Schriftverkehr:

    [FONT=&amp]"die Duldung wird erst im Termin ausgestellt und kann daher nicht bereits vorab an Sie übermittelt werden. [/FONT]


    [FONT=&amp]Die persönliche Vorsprache von Ihnen ist erforderlich, weil das zum einen dem üblichen Verwaltungshandeln entspricht und Sie zum anderen den Empfang der Duldung persönlich quittieren müssen. Das gehört zu Ihren Pflichten als Berufsbetreuer. Ihren Bundespersonalausweis können Sie sich schließlich auch nicht ohne Weiteres per Post zuschicken lassen. [/FONT]

    [FONT=&amp]Das von Ihnen zitierte Verwaltungszustellungsgesetz ist hier nicht einschlägig, da es sich bei der Duldung nicht um ein Anschreiben handelt, das nach dem Zustellungsgesetz zugestellt werden muss. Das Erfordernis der persönlichen Vorsprache stellt keinen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen könnten, insofern kann auch kein Bescheid erlassen werden.[/FONT]

    [FONT=&amp]Wir kommen Ihnen bereits dadurch entgegen, dass wir die Duldung für Ihren Betreuten nun für sechs Monate, statt wie bisher für drei Monate, ausstellen. Eine Vorsprache nur zweimal im Jahr bei der Ausländerbehörde sollte auch für Sie als bestellten Betreuer durchführbar sein. [/FONT]

    [FONT=&amp]Sehr geehrte Frau XY,[/FONT]


    [FONT=&amp]ich werde zu dem anberaumten Termin erscheinen.[/FONT][FONT=&amp] Allerdings weise ich noch einmal daraufhin, dass ich den amerikanischen RP meines Betreuten nicht vorlegen kann. Bitte lassen sie deshalb eine separate Duldung ausstellen. Ein biometrisches Bild habe ich in meiner letzten Email bereits übermittelt und bringe trotzdem vorsorglich noch ein biometrisches Bild in Papierform mit.[/FONT]

    [FONT=&amp]Ihre Aussage:[/FONT][FONT=&amp] „die persönliche Vorsprache von mir sei erforderlich, weil das zum einen dem üblichen Verwaltungshandeln entspricht…“ ist kein Argument. Zum einen wird Verwaltungshandeln nicht richtiger, nur weil es ständig wiederholt wird, zum anderen ergibt mein persönliches Erscheinen als gesetzlicher Vertreter in diesem Fall keinen Sinn. Quittieren kann ich auch auf dem Postwege. Es ist ihnen nicht verboten eine Duldung zuzustellen. Jedoch wäre es das weniger einschneidende Mittel. (Verhältnismäßigkeit, dort Erforderlichkeit)[/FONT]


    [FONT=&amp]Ihr Vergleich mit der Abholung des BPA durch den Antragsteller selbst ist mit diesem Fall nicht vergleichbar.[/FONT]

    [FONT=&amp]Wenn sie mein persönliches Erscheinen als gesetzlicher Vertreter (Betreuer) anordnen ist dies sehr wohl ein VA und zwar ein belastender VA.[/FONT]

    [FONT=&amp]Das Verwaltungszustellungsgesetz spricht nicht von Anschreiben wie sie hier anführen, sondern von Dokumenten. Die Duldung ist unstrittig sehr wohl ein Dokument."

    Meines Erachtens könnte die Duldung ( https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht) ) durchaus zugestell werden. Ggf. auch mit PZU. Was meint ihr hierzu?

    § 6 Abs.1 VwZG i. V. m. dem jeweiligen Laneszustellungsgesetz
    [/FONT]

  • Für mich ich das alles andere als Kindergarten. Es bedeutet über einen halben Tag Zeitaufwand und Fahrtkosten. Beides wäre vermeidbar, wenn zugestellt werden würde. Versuch dich doch mal in die Lage zu versetzen? Vielleicht wäre das dann für dich auch kein Kindergarten mehr?

  • Wie ist denn die Sache nun ausgegangen?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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