Der Erblasser wurde in Polen geschieden. Die Ehe war in Deutschland geschlossen worden. Die Scheidung wurde nicht ins Eheregister eingetragen.
Reicht mir als Nachweis der Scheidung die Bescheinigung nach Art. 39 oder brauche ich auch noch eine Übersetzung des polnischen Scheidungsurteils? In der Verordnung finde ich dazu nichts.