Guten Morgen
Urteil ergibt folgende Kostenentscheidung:
Die Gerichtskosten tragen der Kläger und die Beklagten Ziff. 1 und 2 als Gesamtschuldner je zur Hälfte.
Beklagter Ziff. 1 hat aber PKH ohne Raten.
Ich würde nun einen KFB für den Kläger (da GK Vorschuss) machen aber nur gegen Beklagten ziff. 2. ist das so richtig?