Ich benötige mal bitte Hilfe bei vorliegenden Fall:
Ehegatten errichten vor Notar normales Testament, wonach jeder Ehegatte den zuerst Versterbenden beerben soll. Schlusserbe ist Enkelsohn. Dann hat der Notar die beiden Ehegatten davon unterrichtet, dass durch Wiederheiratung mit dem neuen Ehegatten ein neuer pflichtteilsberechtigter Erbe entsteht.
Jetzt erklären die Ehegatten:
"Der von uns länger Lebende soll dann, falls nicht der neue Ehegatte einen Erb- und Pflichtteilsverzicht am gesamten Nachlass wirksam erklärt hat, mit unserem Enkelsohn nach gesetzlicher Erbfolge teilen. Die Wirkung dieses Testamentes entfällt"
Was soll mir diese Passage nun sagen? (der erste Ehegatte ist verstorben)
Danke für eure Kommentare.