Ist das so eindeutig?
Das Nacherbenrecht soll ja nicht vererblich sein, sodass für das Kind der E1 als Nacherbe nicht automatisch sein Vater (der EX) nachrückt. Es wurde daher doch schon Vorsorge getroffen.
Käme nicht auch in Betracht, dass für diesen Fall (keine Abkömmlinge der E1 zum Zeitpunkt ihres Todes/des Nacherbfalles) einfach in Betracht, dass keine Ersatznacherben vorhanden sind und aus der Vorerbschaft der E1 eine Vollerbschaft werden sollte?
Der EX-Ehemann der E1 würde in diesem Fall doch gar kein gesetzlicher Erbe der E1 sein. Vielmehr wären es
gesetzlich E2 und E3 über die zweite Ordnung oder testamentarisch wen die E1 bestimmt (was wohl kaum der EX-Mann sein wird)
Muss ich hier vielleicht sogar auf einen Erbschein bestehen, weil die Ersatznacherbeneinsetzung uneindeutig ist?