Eröffnung ausl. Verfg. v. Todes wegen

  • meine deutsche Erblasserin hat in den Niederlanden ihren niederländischen Ehemann in einem notariellen Testament unter Wahl des nl Rechtes zum Alleinerben bestimmt- gestorben ist sie in einem Altenheim in unserer Stadt.
    Ich erhalte lediglich eine Kopie des Testamentes- ohne Übersetzung vom Ehemann- hier sind noch zahlreiche frühere Verfügungen von Todes wegen zu eröffnen.

    Weiß jemand , ob und wie ich an die Urschrift des nl Testamentes gelangen kann?

  • Du kommst nicht an das Originaltestament, wenn es in NL schon eröffnet wurde. Wir würden anders herum ja auch das Original nicht hergeben.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rausgeben-No-Go

    Lass dir eine gerichtsbeglaubigte Kopie geben.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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