Zur Neugründung von Wohnungseigentum habe ich folgende Fragen:
1) Zu einer Wohnung im 3. Obergeschoss soll auch das Sondereigentum an einem 2. Rettungsweg gehören. Dieser besteht aus einer Außentreppe, die auf die Ebene des 2. OG führt (außen). Dort muss man dann wahrscheinlich außen auf dem Dach auf die Feuerwehr warten...
Es handelt sich jedenfalls weder um einen abgeschlossenen Raum noch um einen Balkon oder so...
Ist Sondereigentum möglich?
2) Außerdem soll Sondereigentum an einem "Turm (nicht begehbar)" begründet werden (zu einer Wohnung im Dachgeschoss gehörend, natürlich ohne Grundriss für den Turm...). Sondereigentumsfähig?