Hallo,
wie ist eigentlich aktuell bzw. mittlerweile die Rechtslage und praktische Handhabe bezüglich KFZ-Steuer-Guthaben bei Insolvenzeröffnung?
Erfolgt immer die Ab- und Wiederanmeldung durch den Insolvenzverwalter um das Guthaben zur Masse zu ziehen ?
Ist dieses Vorgehen abhängig von der Frage ob:
A. PKW von Beginn an keine Masse § 811 Nr. 5 ZPO
B. PKW Masse aber Freigabe durch IV
C. PKW Masse und Nutzung / Verwertung durch IV