Nunmehr soll für BVNR. 1-4 ein Nießbrauch bestellt werden.
Ich nehme an zu Lasten von BV 1-4 oder?
Gleichzeitig sollen die Grundstücke BVnR. 1 BVNR. 2 und das Flurstück von BvnR. 12 dem BVNr. 3 als Bestandteil zugeschrieben werden.
Gibt es Belastungen auf BV Nr. 12?
Nunmehr soll für BVNR. 1-4 ein Nießbrauch bestellt werden. Gleichzeitig sollen die Grundstücke BVnR. 1 BVNR. 2 und das Flurstück von BvnR. 12 dem BVNr. 3 als Bestandteil zugeschrieben werden.
Wurde etwas zu dem Rangverhältnis zwischen dem Nießbrauch und der Grundschuld Abt. III Nr. 1 hinsichtlich der zuzuschreibenden Grundstücke gesagt. Wenn dort Gleichrang bestehen soll, hätte ich ein Problem mit der Zuschreibung, da dann unterschiedliche Rangverhältnisse bestehen.
Die vorrangigen Dienstbarkeiten auf einzelnen Grundstücken sind m.E. unproblematisch.