Hallo, folgende Problematik:
Der Angeklagte hat RA A als Pflichtverteidiger.
Der Richter bestellt RA B als zweiten notwendigen Verteidiger. RA B erhält die Akte zur Einsicht.
Gegen den Beschluss legt RA A für den Mandanten fristgerecht Beschwerde ein. Im Hauptverhandlungstermin wenige Tage später erscheinen beide Pflichtverteidiger.
Der Richter erlässt dann im Termin folgende Entscheidung:
"Der Beschwerde wird abgeholfen und der Verteidiger RA B wird entpflichtet"
Nun macht RA B seine Pflichtverteidigergebühren (Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) geltend.
Hat er einen Anspruch auf diese Vergütung?