Moin, da ich über suchen nichts bzw. zu viel fand:
Schuldner hat ein Gemeinschaftskonto mit der Ehefrau- dieses wird jetzt gepfändet. Es kann, da kein P-Konto, jetzt über kein Geld mehr verfügt werden.
Umwandlung in ein P-Konto nicht möglich, da es ein Gemeinschaftskonto ist.
Freigabe mangels P-Konto nicht möglich. Ist eine Freigabe des pfandfreien Betrages hier über 765 a ZPO möglich- obwohl der Schuldner hier ganz klar die Situation herbeigeführt hat?
Oder gibt es keine bzw. eine andere Lösung?