Aus der Grundschuldbestellungsurkunde: "Die Bestellerin bewilligt und beantragt unwiderruflich auf dem im Grundbuch von ... des Amtsgerichts... Blatt 1000 verzeichneten Grundstück -nachstehend Grundbesitz- eine (Gesamt)-Grundschuld von 50.000,00 EUR für die ... Bank wie folgt einzutragen:..."
Im folgenden wird der Belastungsgegenstand nicht näher definiert.
Im Grundbuch sind insgesamt zwei Grundstücke eingetragen.
Kann man der Formulierung "Gesamtgrundschuld" auslegend entnehmen, dass die Grundschuld zulasten beider Grundstücke eingetragen werden soll oder muss das Grundstück/die Grundstücke ausdrücklich bezeichnet werden?