Hallo,
Beratungshilfe wurde für die Angelegenheit Mietrecht bewilligt und abgerechnet. Die Parteien habe sich um den Zeitpunkt der Auflösung des Mietverhältnisses gestritten.
Nunmehr wird eine Einigungsgebühr beantragt, da sich die Parteien über die Mietkaution geeinigt haben. Der Vermieter behält die Kaution, um die Mängel zu beseitigen.
Handelt es sich um eine weitere Angelegenheit für die erneut Beratungshilfe hätte beantragt werden müssen oder würdet ihr in dem Verfahren eine Einigungsgebühr auszahlen?