Liebe Rechtspflegerkollegen,
die Mutter beantragt für sich und das minderjährige Kind (neben einem Erbschein für das hoffreie Vermögen) die Erteilung eines Hoffolgezeugnissesnach dem verstorbenen Ehemannes. Der Hof stand in seinem Alleineigentum. Der minderjährige Sohn (12 J.) ist nun Hoferbe geworden während der Mutter bis zurVollendung des 25. Lebensjahres des Hofereben die gesetzliche Verwaltung und Nutznießung nach der Höfeordnung (§14 HöfeO) zusteht.
Ist die Mutter bei der Beantrgung des Hoffolgezeugnisses nun ausgeschlossen und ein Ergänzungspfleger zu bestellen?