Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: ich habe einen Jugendlichen zum Strafantritt geladen. In der Zwischenzeit hat er wohl einen Antrag auf Zurückstellung nach 35 BtMG gestellt, jedoch lediglich den Antrag gestellt, ohne sämtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Der Richter hat eine Wiedervorlage mit Kostenzusage verfügt. Der Frist zum Strafantritt ist nun abgelaufen. Soll ich nun einen Haftbefehl erlassen oder nicht? Oder soll ich den VU nochmal anschreiben, dass er sich binnen einer Woche stellen soll sofern er die Kostenzusage nicht erhält? ich hatte das leider noch nie