„Ende der Verantwortlichkeit“

  • Uns Entscheidern stellt sich zwischenzeitlich immer mehr die Frage, wo -im Verhältnis zu den Serviceeinheiten- unsere Verantwortlichkeit für den Betrieb des Nachlassgerichts -aber auch des Betreuungsgerichts- endet.

    Z.B.

    - es sind Verfügungen von Todes wegen zu eröffnen, die Akten werden aber durch die SE nicht an- und vorgelegt;

    - der Erbschein wird durch den Entscheider erteilt, die verfügte Ausfertigung durch die SE aber nicht gefertigt und versandt;

    - die Genehmigung ist erteilt, die Ausfertigung aber nicht versandt bzw. nach Rechtskraft wird die beantragte und bereits verfügte weitere Ausfertigung nicht versandt;

    - zum Ansatz verfügte Kosten werden durch die SE nicht erhoben;

    - zur Auszahlung angewiesene Vergütungen werden durch die SE nicht festgesetzt und freigegeben;

    - ...

    Die Liste liese sich unendlich verlängern.

    Bis zum 31.12.2017 wären wir Notare für alles verantwortlich gewesen. Die Mitarbeiter waren nur „Erfüllungsgehilfen“. Sie waren meistens über die Notare mitversichert.

    Wir wären wegen allen Versäumnissen angeschrieben worden (nicht erfolgte Testamentseröffnung, nicht erfolgte Erbscheinsübersendung, nicht erfolgte Übersendung der weiteren Ausfertigung, fehlende Bezahlung der Vergütungen). Alles wäre bei uns gelandet. Für alles wären wir -zumindest im Blick der Klienten- verantwortlich gewesen.

    Aber jetzt: endet unsere Verantwortung als Entscheider „an der Schwelle zur Geschäftsstelle“. Unsere Richter meinen ja.

    Sind wir Entscheider für die unorganisierten Geschäftsstellen verantwortlich. Müssen wir für die Organisation der Geschäftsstellen Sorge tragen? Egal, wie unorganisiert sind.

    Unsere Geschäftsstellen sind der Meinung, sie seien für nichts verantwortlich bzw. für nichts haftbar zu machen.

  • Aber jetzt: endet unsere Verantwortung als Entscheider „an der Schwelle zur Geschäftsstelle“. Unsere Richter meinen ja.

    Sehe ich auch so.

    Sind wir Entscheider für die unorganisierten Geschäftsstellen verantwortlich.

    Nein.

    Müssen wir für die Organisation der Geschäftsstellen Sorge tragen?

    Nein.

    In einem anderen Thread wurde erwähnt, dass die Entscheider Geschäftsstellentätigkeiten übernehmen, indem ihnen Eingänge hingelegt werden und sie selbst die Akte suchen sollen. Das kann haftungsrechtlich natürlich auch auf den Entscheider durchschlagen.

    In allen anderen Fällen: Nicht mehr Dein/Euer Problem.


  • Wow, das klingt nach tollen Geschäftsstellen. *Ironie aus*
    Mein Beileid.

    Zum Thema:
    Du verfügst, die Geschäftsstelle MUSS ausführen. Das ist die juristische Hierarchie.
    Wenn sie das einfach nicht macht, würde ich das Gespräch suchen. Wenn sie weiter nichts machen, zur Geschäftsleitung.

    Einmal editiert, zuletzt von DippelRipfl (16. März 2018 um 08:33) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Kollegialerweise sollte man die Geschäftsstellenmitarbeiter auf die Versäumnisse hinweisen, bevor man mit dem GL spricht. Wenn sich aber nichts ändert, musst du dem GL berichten, denn für alles Weitere ist der geschäftsleitende Beamte zuständig.

  • Unsere Geschäftsstellen sind der Meinung, sie seien für nichts verantwortlich bzw. für nichts haftbar zu machen.

    Jemand sollte euren Geschäftsstellen in deren eigenem Interesse diesen Zahn schleunigst ziehen. Das kann man "kollegialiter" auch als Rechtspfleger mal tun, aber grundsätzlich: ich habe nicht die Dienstaufsicht über "meine" Geschäftsstellen. Die Verantwortung für ihre Arbeit tragen diese selbst. Wenn deren Arbeitsweise dazu führt, dass ich meine Arbeit nicht ordentlich machen kann, gibt es eine entsprechende Ansage. Und wenn sich nichts ändert, wird die Sache an die Verwaltung herangetragen.
    Übrigens ist in solchen Fällen schon aus Eigenschutz Dokumentation Trumpf.
    Wenn die Situation, wie bei euch offenbar, so weitreichend verfahren ist, solltet ihr vielleicht mal an die Verwaltung herantreten und eine Art "runden Tisch" einberufen, damit mal ein paar Grundsätzlichkeiten geklärt werden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Kollegialerweise sollte man die Geschäftsstellenmitarbeiter auf die Versäumnisse hinweisen, bevor man mit dem GL spricht. Wenn sich aber nichts ändert, musst du dem GL berichten, denn für alles Weitere ist der geschäftsleitende Beamte zuständig.

    Hab ich auch so geschrieben.

    Hallo, ich wollte auch gar nicht gegenreden ;)

    :daumenrau;)

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