Verwertung Fahrzeug nach erfolgloser ZV eines Zug um Zug Urteils

  • Hallo,


    wir haben auf Grund eines Zug um Zug zu vollstreckenden Versäumnisurteils den Schuldner aufgefordert, den vom Mandanten gezahlten Kaufpreis für ein Auto Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos zurückzuzahlen. Im Urteil wurde festgehalten, dass sich der Beklagte im Annahmeverzug befindet. Auf die Aufforderung reagierte der Beklagte/Schuldner nicht. Die danach beantragte Vollstreckungsmaßnahme, den Kaufpreis beim Schuldner zu vollstrecken, verlief erfolglos (Vermögensverzeichnis wurde abgegeben).


    Meine Frage ist, kann der Mandant das Auto selbst verwerten und den Erlös von der Forderungssumme abziehen oder muss dies über einen Gerichtsvollzieher passieren. Der hier zuständige GVZ kann mir auch nicht wirklich weiterhelfen. Er meinte nur aus dem Bauch heraus, wir sollen selbst verwerten.

  • Richtig wäre, wie schon geschrieben, den PKW durch den GV pfänden und verwerten zu lassen. Der Gv kann den Wert selber schätzen und dann den PKW per Justizauktion versteigern. Geht am einfachsten.

  • Vielleicht stimmt der Schuldner ja einer anderen Art der Verwertung zu. Die recht hohen Kosten für eine Verwertung durch den GV und der üblicherweise recht niedrige Erlös in der Versteigerung sind ja für beide Parteien nachteilig.

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