Fiskalerbrecht - Erbscheinsantrag - § 352 FamFG

  • Zumindest von einem durch das Gericht nach § 2200 BGB völlig frei ausgewählten TV kann man wohl auf eine beurkundete EV verzichten. Wo, wenn nicht dort, kann man dann überhaupt noch verzichten?

    Ich bin ein Freund davon, die Kirche im Dorf zu lassen!

    Weitere Verfügung von Todes wegen?
    Rechtsstreit über das Testamentsvollstreckeramt?

  • Zumindest von einem durch das Gericht nach § 2200 BGB völlig frei ausgewählten TV kann man wohl auf eine beurkundete EV verzichten. Wo, wenn nicht dort, kann man dann überhaupt noch verzichten?

    Ich bin ein Freund davon, die Kirche im Dorf zu lassen!

    Weitere Verfügung von Todes wegen?
    Rechtsstreit über das Testamentsvollstreckeramt?


    ...aber also bitte. Ich werde in der Regel durch Beschluss bestellt nachdem die Erben dazu angehören wurden und habe vom Nachlass keinerlei Ahnung. Erste Aktion (wenn Immobilien vorhanden sind) ist dann idR. die Beantragung des TV Zeugnisses. Auch zu dem Antrag werden die Erben gehört. Was um alles in der Welt soll hier eine notarielle EV durch mich dem NLG bringen? Das ist doch völlig unnötiges Gedöns. Um das Wort Schikane nicht zu gebrauchen.

    Genau das meine ich mit Kirche im Dorf lassen!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Um das Wort Schikane nicht zu gebrauchen.

    Genau das meine ich mit Kirche im Dorf lassen!

    :gruebel:

    Bei uns verlangen alle Entscheider im Nachlass die EV. Und zwar auch vom TV beim Antrag auf TV-Zeugnis.

    :confused:

  • Bei uns verlangen alle Entscheider im Nachlass die EV. Und zwar auch vom TV beim Antrag auf TV-Zeugnis.

    :confused:

    Das ist ja auch korrekt im Normalfall, aber nicht wenn er auf Grund Ersuchen ernannt wurde. Das ist ein typischer Fall, wo man davon absehen kann und sollte! Im Übrigen habe ich ausdrücklich auf Erbschein für den Fiskus abgestellt und das ist ebenso ein typischer Fall.

  • Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber dem Nachlassgericht ein Ermessen eingeräumt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Eine Anlehnung an das Fiskalerbrecht/Erbschein kann ich hier leider nicht entnehmen.
    Ich nehme auch den vereinfachten Antrag nebst Dienstsiegel ohne e. V. zur Grundlage der Entscheidung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Es ist doch aber in diesen Fällen schon durch Beschluss festgestellt worden, dass es keine anderen Erben als den Fiskus gibt - also alle anderen Erben weggefallen sind. Ich habe daher bisher immer einen vereinfachten (gesiegelten) Antrag für ausreichend gehalten (ohne Darstellung der erbrechtlichen Verhältnisse, ohne also Aufzählung der gesetzlichen Erben und des Grunds ihres Wegfalls, ohne eV).


    So habe ich das bisher auch gehandhabt, also mit vereinfachtem gesiegeltem Antrag. Wie macht ihr das jetzt in Zeiten von ERV?
    Habe einen vereinfachten Antrag, eingegangen über "Sicherer Übermittlungsweg aus einem besonderen Behördenpostfach", nur mit einfacher Signatur, aber ohne qualifizierte Signatur.

  • Ich hatte mich entschieden, den Antrag zu beanstanden und eine qeS gefordert, mit der Begründung, dass die Anträge auf einem "sicheren Übermittlungsweg" mit einfacher elektronischer Signatur übermittelt wurden und damit in Papierform (nur) einem unterschriebenen aber nicht gesiegelten Antrag entsprächen.

    Die Sachbearbeiterin wollte die Angelegenheit jetzt überprüfen, meinte aber, dass die Anträge niedersachsenweit seit Anfang des Jahres so versandt werden und bislang noch kein einziges anderes Gericht dies beanstandet hätte! Das irritiert mich jetzt doch etwas ...

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