Hallo zusammen,
ich bearbeite Jugendstrafsachen beim Amtsgericht.
Ich habe im Urteil erstmals folgendes stehen:
Tenor: Der beschlagnahmte Bargeldbetrag in Höhe von X € wird eingezogen
Begründung: Der sichergestellte Bargeldbetrag in Höhe von X € war gemäß §§ 73a StGB, 33 BtMG als Dealgeld aus vorangegangenen Straftaten einzuziehen.
Aus der Akte kann ich erkennen, dass die StA eine Annahmeanordnung ("die besondere gesicherte Aufbewahrung eines verplombten Umschlages mit dem Inhalt von X €") erlassen und die Gerichtskasse den Umschlag in besonders gesicherte Aufbewahrung genommen hat.
Muss ich diesbezüglich irgendwas veranlassen? Wenn ja, was?
Vielen Dank