Guten Morgen!
Ich habe in Abt. III eine (Gesamt-)Grundschuld, die auf folgenden Anteilen lastet:
1/8 Anteil der Person A
3/8 Anteil der Person B
sowie Mithaft in den Grundbüchern....
Die Grundschuld soll am Vertragsobjekt (3/8 Anteil) gelöscht werden.
Es liegt eine Pfandentlassungserklärung vor. Person A hat nicht mitgewirkt.
ET-Zustimmung liegt vor.
Seht ihr darin ein Problem? Die Freigabe müsste auch ohne Mitwirkung von A funktionieren oder? Ich formuliere dann die Pfandentlassung bzgl. des Anteils des B
Ein Vermerk in den weitere Grundbüchen, in denen ebenfalls Gesamthaft besteht ist m.E. auch nicht notwendig oder?