Vergütung Berufsbetreuer bei plötzlichem Vermögenserwerb

  • Hallo,

    Der Berufsbetreuer beantragt nun, dass seine Vergütung aus dem Vermögen entnommen werden kann, da der Betroffene Mitte des Jahres Vermögen erworben hat.
    Muss der Betreuer das irgendwie "aufdröseln"? Also bekommt er die Vergütung komplett aus dem Vermögen, obwohl der Betreute erst seit 5 Monaten vermögend ist?

    Vielen Dank!

  • Er bekommt die Vergütung komplett aus dem Vermögen, wenn es denn ausreicht, um die Vergütung vollständig abzudecken. Allerdings muss er es aufdröseln im Hinblick auf die Stundenansätze. Die erhöhten Stundenansätze bekommt er erst ab dem Zeitpunkt, wo das Vermögen erworben wurde.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

    Einmal editiert, zuletzt von PuCo (27. März 2018 um 09:48) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Er bekommt die Vergütung komplett aus dem Vermögen, wenn es denn ausreicht, um die Vergütung vollständig abzudecken. Allerdings muss er es aufdröseln im Hinblick auf die Stundensätze. Die erhöhten Stundensätze bekommt er erst ab dem Zeitpunkt, wo das Vermögen erworben wurde.

    :daumenrau Genau so!
    Sollte das Vermögen nicht ausreichend groß sein, dass die komplette Vergütung dann entnommen werden kann, ohne dass es unter die Schongrenze rutscht, so müsstest du gegen die Staatskasse festsetzen. Und zwar die komplette Vergütung, also nicht splitten. Anschließend müsste dann eine Rückforderung über den Betrag, der über dem Schonvermögen liegt, erfolgen.

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