Hallo zusammen,
in einem umfangreichen Betreuungsverfahren gibt es zwei Betreuer. Einem wurde vergangenes Jahr im Juli Vergütung aus dem Vermögen festgesetzt, basierend auf 4,5 Stunden. Der andere Betreuer, der hätte auszahlen müssen, hat danach sofort um Berichtigung auf 2,5 Stunden gebeten, weil sich der Betroffene nicht zu Hause sondern im Heim aufgehalten hat. Dieses Anliegen hat er immer wieder vorgetragen. Geschehen ist nichts. Zwischenzeitlich ist der Betroffene verstorben. Kann der Beschluss noch berichtigt werden? Oder ist er „bestandskräftig“, wie es der Betreuer formuliert?
Vielen Dank schon mal für eure Ratschläge.