Anfechtung der Erbschaftsannahme für ein minderjähriges Kind

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine dringende Frage zur Anfechtung der Erbschaftsannahme.


    Also folgende Fall:

    Der Kindesvater schlägt das Erbe für sich und seine minderjähre Tochter aus. Die Kindesmutter wird darüber in Kenntnis gesetzt und belehrt.
    Die Frist ist inzwischen seit ca.2 Wochen abgelaufen. Jetzt ruft mich die Mutter an und will das Erbe für ihre Tochter ausschlagen.
    Angeblich war sie im Krankenhaus und es ist immer wieder was dazwischen gekommen.

    Was kann ich als Nachlassgericht jetzt machen? Aufnahme der Anfechtungserklärung? Und selbst wenn, dann müsste der Kindesvater diese doch auch erklären. Seine Erklärung ist ja trotzdem nicht wirksam geworden.

    Ich bearbeite leider Nachlasssachen noch nicht so lange und bin mir etwas unsicher was jetzt der richtige Weg ist.

    Vielen Dank im voraus :)

    Einmal editiert, zuletzt von T***M (11. April 2018 um 12:29)

  • Was kann ich als Nachlassgericht jetzt machen? Aufnahme der Anfechtungserklärung? Und selbst wenn, dann müsste der Kindesvater diese doch auch erklären. Seine Erklärung ist ja trotzdem nicht wirksam geworden.

    Die Anfechtung dürfte nicht möglich sein, da keine Anfechtungsgrund vorliegt. Es liegt offensichtlich kein Irrtum vor. Ein solcher wurde noch nicht einmal vorgetragen.

    Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand findet nicht statt. Es wäre allenfalls eine zwischenzeitliche Hemmung der Frist nach §1944 II BGB i.V.m. §206 BGB denkbar. Dafür reicht aber m.E. ein einfacher Krankenhausaufenthalt nicht aus. Es müsste schon schlüssig dargelegt werden, warum in dieser Zeit auch kein Ortstermin möglich gewesen wäre.

    Ich tendiere nach dem Sachverhalt dazu, dass die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist. Man könnte die Eltern darauf hingewiesen, dass sie sich bzgl. der Beschränkung der Haftung des Erben (soweit erforderlich) an einen Rechtsanwalt wenden sollten.

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