Mir liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Erbausschlagung vor. Hierin wird nur von einer angenommenen Überschuldung gesprochen. Ich habe mir die Nachlassakten beigezogen und finde umfangreiche Ausschlagungserklärungen vor. Auch hier ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte. Jeder sagt: Erbschaft ist überschuldet. Die üblichen Nachfragen Grundbuchamt, Schuldnerregister u.s.w. blieben ebenfalls ergebnislos.
Muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Überschuldung sprechen? Hier sind definitiv bis auf die Ausschlagungen der Familienmitglieder keine weiteren Anhaltspunkt vorhanden. Würdet ihr genehmigen?
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