Erbausschlagung genehmigen. Was für Kriterien?

  • Mir liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Erbausschlagung vor. Hierin wird nur von einer angenommenen Überschuldung gesprochen. Ich habe mir die Nachlassakten beigezogen und finde umfangreiche Ausschlagungserklärungen vor. Auch hier ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte. Jeder sagt: Erbschaft ist überschuldet. Die üblichen Nachfragen Grundbuchamt, Schuldnerregister u.s.w. blieben ebenfalls ergebnislos.
    Muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Überschuldung sprechen? Hier sind definitiv bis auf die Ausschlagungen der Familienmitglieder keine weiteren Anhaltspunkt vorhanden. Würdet ihr genehmigen?

  • Befinden sich in der Nachlassakte evtl. Gläubigeranfragen?
    Ist ersichtlich, wovon der Erblasser gelebt hat?
    Oder vielleicht Hinweise auf ein Sozialbegräbnis?
    Ist der Vermieter bekannt, sodass man dort wegen evtl. Rückstände anfragen kann?

    Ansonsten könnte man vielleicht noch bei demjenigen Ausschlagenden nachfragen, der dem Erblasser am nächsten stand, warum er von Überschuldung ausging.

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