Wer zahlt restliche Betreuervergütung?

  • Betroffene ist verstorben und hat weit über 100.000 € an Geld hinterlassen. Die bekannten Erben haben ausgeschlagen. Von der Nachlassabteilung ist Erbrecht des Fiskus festgestellt worden. Nun besteht aus meiner Betreuung heraus noch ein Anspruch auf restliche Vergütung in Höhe von 880 €. Wie macht man das nun praktisch? Entnahmebeschluss mit Land Niedersachsen - als fiskalischer Erbe - ausstellen und an die ehemalige Betreuerin zum selbständigen Einfordern übersenden oder Vergütungsbeschluss fertigen und selber aus der Staatskasse zur Auszahlung bringen (wie bei nicht vermögenden Betroffenen). Letztendlich ist der "Topf" ja der gleiche...
    Hat das schon mal jemand so gehabt und kann mir helfen?

  • Ich hatte so einen Fall auch schon und hab bei der zuständigen Bearbeiterin für das Fiskuserbrecht bei der LFD angerufen. Die hat mir gesagt ich soll den Antrag ganz normal zur Anhörung an sie schicken. Nachdem ich die Anhörung gemacht habe und die mir dann geschrieben hat, dass alles in Ordnung ist habe ich die Vergütung mit Beschluss gegen den Fiskus festgesetzt.

  • Ich hatte so einen Fall auch schon und hab bei der zuständigen Bearbeiterin für das Fiskuserbrecht bei der LFD angerufen. Die hat mir gesagt ich soll den Antrag ganz normal zur Anhörung an sie schicken. Nachdem ich die Anhörung gemacht habe und die mir dann geschrieben hat, dass alles in Ordnung ist habe ich die Vergütung mit Beschluss gegen den Fiskus festgesetzt.


    Eine andere Lösung wäre rechtlich auch nicht richtig. Insbesondere ist nicht aus dem Justizhaushalt auszuzahlen!

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