Hallo,
nun habe ich den ersten Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das elektronische Gerichtspostfach erhalten..
Der Titel liegt nun lediglich in Kopie bei. Der Gläubiger versichert, dass die Kopie dem Original des Titels entspricht.
Reicht die Kopie wirklich aus?