Guten Abend,
folgende Frage beschäftigt mich. Es geht um Beratungshilfe/PKH für den Insolvenzantrag. Der Betroffene möchte einen Insolvenzantrag stellen. Er übt eine selbständige Tätigkeit als Entertainer aus. Beratungshilfestellen wollen ihm vor diesem Hintergrund nicht beim Antrag helfen. Dieser Mensch hat diverse Talente und Fähigkeiten nur leider kann er die Insolvenzanträge nicht ausfüllen und seinen finanziellen Mittel sind erschöpft. Bekommt er als Selbständiger in diesen Fällen Beratungshilfe oder PKH Eigentlich hätte ich ja gesagt ja, wenn nicht die Beratungsstellen übernehmen, aber die verweigern hier ja gerade oder verweigern die zu Unrecht.
Danke für eure Antworten im voraus.