Forderungsanmeldung mit Null Euro zur Tabelle aufnehmen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht sicher, ob es zu diesem Thema schon einen Beitrag gibt. Zumindest habe ich keinen gefunden.

    Ich habe eine Forderungsanmeldung der Großen Kreisstadt W wegen Gewerbesteuer über 0,00 EUR erhalten - online über GIS angemeldet, PDF ausgedruckt und unterschrieben.

    Was mache ich damit? Mit Null Euro tatsächlich aufnehmen? Welche Erklärung würde man dazu abgeben? "Festgestellt"? Ich hatte so einen Fall noch nicht. Sonst schreiben Gläubiger ja schon mal, dass sie keine Forderung haben. Aber 0,00 anmelden...

    Vielleicht weiß jemand Rat.

  • Unzulässig? ! Wo soll denn hier der Anspruch sein? Und falls man Mannschetten hat und bestreitet, wie soll denn hier die Feststellungsklage aussehen?

    Das sieht doch verdächtig nach EDV-Ausdruck ohne Kontrolle aus.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ist keine zulässige Anmeldung

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich habe es leider nicht früher geschafft zu antworten - der Übertrag an das Gericht hat nicht geklappt, da störte tatsächlich diese "Anmeldung". Nachdem die aus der Tabelle raus war, klappte der Übertrag. "Null" anmelden geht technisch also schon nicht...

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