Hinterlegung oder Pflegschaft

  • Da ich noch relativ neu im Nachlass bin, folgende Frage in die Runde.

    Erblasser 2009 verstorben. Inzwischen haben alle Abkömmlinge ausgeschlagen. Abkömmlinge teilen mit, dass keine Angaben zu Eltern und Geschwistern möglich sind.
    Nun teilt Sparkasse mit, dass noch Sparkonten mit Guthaben vorhanden sind. Hinterlegung wurde angeordnet. Jetzt verlangt Sparkasse von uns Sparurkunden, die wir natürlich nicht haben. Dies mitgeteilt verlangen die nun eine Verlustanzeige von uns. Die können wir natürlich nicht unterscheiben, da wir die Sparurkunden ja nie hatten.
    Und nun? Wie weiter? :gruebel:
    Das ist doch dann aber auch kein Fall für eine Pflegschaft oder wie seht ihr das?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Kannst du etwas zur Höhe der Hinterlegungsmasse sagen? Von dieser Antwort könnte die Antwort auf deine Frage zur NLP abhängen.

    Geht um sagenhafte 532,85 € (Stand 30.5.2017)

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Du hast die Hinterlegung der Forderung der unbekannten Erben gegen die Bank angeordnet.

    M.E. ist es Sache der Bank, die Voraussetzungen zur Hinterlegung zu schaffen, z.B. durch Aufbietung der Sparurkunde.

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