Hallo Kollegen,
ich brauche mal Eure Ideen zum folgenden Sachverhalt.
Wir führen hier drei Nachlasspflegschaften, bei denen es u.a. um die Aufbewahrung von Patientenakten geht. Zum Nachlasspfleger wurde ein hiesiger Rechtsanwalt bestellt.
Im Einzelnen sind Nachlässe von einem Psychotherapeuten und zwei Allgemeinmediziner betroffen.
Hinsichtlich aller Nachlassvorgänge wurde ein Erbausschlagungsverfahren geführt. Erben konnten nicht ermittelt werden. Praxisnachfolger gibt es ebenfalls nicht.
Es ist sehr geringer Nachlass, ca. 900,00 € bzw. gar kein Nachlass wegen Überschuldung vorhanden.
Die Ärztekammer und die Psyhotherapeutenkammer teilten mit, das sie die Patientenakten nicht aufbewahren werden, weil u.a. ein Nachlasspfleger bestellt wurde, der sich darum kümmert bzw. die Akten somit nicht herrenlos sind. Die Nachlasspflegschaften stehen vor der Aufhebung, weil die Nachlässe bis auf die Patientenakten abgewickelt sind.
Da es sich um keine Aktivnachlässe handelt, können keine Gebühren für eine gesonderte Aufbewahrung/Einlagerung der Patientenakten bezahlt werden. Sie müssen für die Patienten auch immer zugänglich sein. Über öffentliche Aufrufe konnten wir auch schon Patientenakten an Patienten aushändigen.
Wir haben hier schon überlegt, ob wir dem Nachlasspfleger einen Obelus (von den ca. 900,00 €) zahlen damit dieser die Akten in seinen Büroräumen weiter aufbewahrt. (Es ist für alle 3 Verfahren der selbe Rechtsanwalt) Aber die Aufbewahrung der Patientenakten kann bis zu 30 Jahre dauern. Der Rechtsanwalt steht kurz vor seiner Pensionierung...
An Fiskuserbrecht haben wir auch schon gedacht.
Aber bevor wir dies anpacken, möchten wir gerne erfahren, ob einer von Euch Erfahrung mit der Aufbewahrung von Patientenakten aus Nachlässen hat. Gibt es noch eine Möglichkeit, an die wir nicht gedacht haben ?
Danke schon mal im Voraus !