Begründung bei Änderungen von Verwaltungsvorschriften - Landesrecht Ba-Wü

  • Guten Morgen :)

    Weiß zufällig jemand, ob bei der Einführung neuer Vorschriften/Änderung von Vorschriften bei Verwaltungsanordnungen Begründungen für diese Verfügbar sind? Oder werden diese einfach nur durch "Die Justiz" bekannt gemacht und nicht begründet? Ich habe bei mir (2. VV LFGG) nichts gefunden.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Nach meiner Erfahrung werden Allgemeinverfügungen etc. nur bekannt gemacht. Die Begründung findet sich in der entsprechenden Verwaltungsakte des Ministeriums und den korrespondierenden Vorgängen bei den Oberpräsidenten, die an der Entstehung beteiligt wurden. Mitbestimmungs- oder -wirkungspflichtig sind die Sachen in der Regel nicht, weshalb bei den Personalvertretungen auch nichts zu holen ist. Die Oberpräsidenten beteiligen aber oft ihren nachgeordneten Bereich, so daß Deine Verwaltung u. U. was sagen könnte. Ob sie will oder darf, steht dabei noch auf einem anderen Blatt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Danke FED, für deine Einschätzung. Ich hatte gehofft, selbst etwas herausfinden zu können (und hab bei solchen Sachen immer ein bisschen Hemmungen, weil ich denke, dass ich das selbst wissen müsste. Ist hier aber wohl nicht der Fall :) ).

    Zum Glück habe ich einen recht guten Draht zur Verwaltung. Mal sehen, ob ich fündig werde :)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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