Hallo zusammen
Ich habe einen Pfüb beantragt u.a. mit einem Drittschuldner in Luxemburg. Nun bekomme ich eine Mitteilung des Gerichts, dass der Pfüb nicht erlassen werdenk ann, weil ein Drittschuldner seinen Sitz im Ausland hat.
Aber wenn ich mich hier bei euch so durchlese, scheint der Erlass des Pfüb trotz Drittschuldner im Ausland ja doch möglich. Das Problem liegt wohl eher in der anschließenden Zustellung beim Drittschuldner.
Allerdings müsste das lt. ZRHO für Luxemburg doch auch möglich sein.
Ist leider mein erster Pfüb mit Auslandsbezug, so dass hier selbst noch keinerlei Erfahrungswerte habe, mit welchen ich arbeiten kann.
Kann ich den Rechtspfleger sinnvoll auffordern, den Pfüb trotzdem zu erlassen und die Zustellung per Post gem. ZRHO zu veranlassen?
Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann
Schon mal vielen Dank und bis später
LG,
tiko73