Ein Grundstück soll geteilt werden. Die auf dem gesamten Grundstück lastende Dienstbarkeit wird bzgl. dem verbleibenden Stammgrundstück zur Löschung beantragt.
Mit den mir vorliegenden und beigezogenen Unterlagen ist die abschließende Feststellung der Lösbarkeit der Dienstbarkeit im vorgenannten Sinne nicht möglich.
M.E kann ich die Dienstbarkeit nicht einfach auf dem Stammgrundstück belassen, da ein Antrag zur Löschung vorliegt. Der Antrag auf Löschung müsste entweder zurückgenommen werden oder es wird die Lösschbarkeit des Rechts durch Vorlage weiterer Unterlagen belegt.
Was meint Ihr?