EU-Datenschutz-Grundverordnung

  • Nachdem vom JuMi bis heute zur EU-Datenschutz-Grundverordnung keinerlei Vorgaben mitgeteilt wurden, gehe ich davon aus, dass diese Verordnung für das Betreuungsgericht nicht gilt.

    Seit wann ist die Geltung oder Nichtgeltung von Normen davon abhängig, dass ein Ministerium rechtzeitig in die Gänge kommt? Noch dazu, wenn es sich um ein Ministerium handelt, das schon seit Jahren in wichtigen Dingen nicht rechtzeitig in die Gänge kommt?

    Wenn es zur Haftung kommt, sagt Dir das Ministerium, warum hast Du Dich nicht an das Gesetz gehalten, wir haben dir doch nichts anderes gesagt! :oops:

    Also schon mal Ausrede vorbereiten: Alle Daten die zu mir kommen haben gewußt, dass ich Sie zur Bearbeitung/Verarbeitung verwende und haben somit kongludent ihre Einwilligung erteilt, da ja die Gesetze auch für diese gelten und sie wissen müssen: wenn ich meine Daten herausgebe, gerade an´s Gericht, werden diese ver/bearbeitet.

    Nur ich würde dem Gericht jetzt keine Daten mehr herausgeben, da ich ja nicht weiß, wie das Gericht mit meinen Daten umgeht, das muss ja gerade jetzt Jeder auf seiner Website und dem Datenverwendungsblatt erklären.

    Ich bin mal gespannt, wann der erste Mahnanwalt sich alle Gerichte vorknöpft :wechlach:

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Das Justizministerium Rheinland-Pfalz hat auf seiner Homepage offenbar die Rubrik Datenschutz überarbeitet, mit Verweisen auf die DSGVO etc.
    Die Verwaltung in unserem Gericht hat nach Hörensagen auch was 'von oben' bekommen aber bis jetzt wurde mal noch nichts weiter gegeben.
    Es bleibt spannend!

  • Wir haben gestern eine E-Mail bekommen, nach der zur Umsetzung der Informationspflicht künftig sämtliche Schreiben die mit forumStar rausgehen (ausgenommen: Strafsachen), einen Hinweis auf folgenden link (http://justiz.hamburg.de/rechtsprechung…nschutzhinweise haben.

    Ähnliches für Baden-Württemberg. Sämtliche Gerichte haben unter Service eine neue Rubrik zum Datenschutz bekommen. Eine entsprechende Belehrung wird automatisch mit forumSTAR auf den Schreiben angebracht.

  • Super. Copy/Paste ohne nachzudenken.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Oder bei der Notariatsreform...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Mit Blick auf die Umsetzung der DSGVO im außergerichtlichen Bereich habe ich aus meinem Kollegen-/Bekanntenkreis gehört, dass einige (Nachlasspfleger-)Kanzleien seit dem 25.05.2018 auf jeglichen (unverschlüsselten) E-Mail-Verkehr bei der (Vermögens-)Ermittlung verzichten, da diese personenbezogene Daten enthält. Das heißt, jede Anfrage an Banken/Versicherer/Standesämter... nach einem Erbfall geht wieder ganz altmodisch per Brief raus, was nicht unerheblichen Mehraufwand verursacht.

    Ich frage mich - ist es wirklich notwendig bzw. Sinn der DSGVO, in Zeiten der Digitalisierung aufgrund des Datenschutzes wieder in analoge Gepflogenheiten zu verfallen? Soweit ich weiß, hängt die Entscheidung, ob man Daten DSGVO-konform unverschlüsselt per E-Mail übermitteln kann, von der Schutzbedarf ab. Einen hohen Schutzbedarf im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO sehe ich bei derlei Anfragen nicht... :gruebel:

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • ...zumal wer soll denn - ohne fundiertes Hintergrundwissen zur DSGVO zu haben - salopp gefragt die Rechte des Datenschutzes für den Erblasser, dessen Erben unbekannt sind, wahrnehmen dürfen? Befindet sich der Nachlasspfleger dann in Interessenkollision und ein weiterer Nachlasspfleger ist zu bestellen?:teufel:

    Allerdings frage ich mich jetzt ernsthaft, was der Unterschied zwischen der Übermittlung per E-Mail und der Übersendung des zuvor elektronisch geschriebenen und elektronisch gespeicherten Briefes sein soll? In beiden Fällen verarbeitet und speichert der Nachlasspfleger personenbezogene Daten, um seine Arbeit zu verrichten :gruebel:

  • Natürlich hilft das weiter. Jeder weiß, dass Briefe nur vom Empfänger geöffent werden können. Versucht es ein anderer, zerstören sie sich von selbst (hab ich schon als Kind im Fernsehen gesehen). Selbst wenn man es schafft, den Brief zu öffnen, kann nur der Empfänger ihn lesen, alle anderen sehen nur ein weißes Blatt. WEitergabe an Dritte geht schon denklogisch nicht, nur der Vorstand/die Geschäftsführung kann Briefe lesen. Alles ist bestens gelöst.
    :wechlach:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ...zumal wer soll denn - ohne fundiertes Hintergrundwissen zur DSGVO zu haben - salopp gefragt die Rechte des Datenschutzes für den Erblasser, dessen Erben unbekannt sind, wahrnehmen dürfen? Befindet sich der Nachlasspfleger dann in Interessenkollision und ein weiterer Nachlasspfleger ist zu bestellen?:teufel:

    Allerdings frage ich mich jetzt ernsthaft, was der Unterschied zwischen der Übermittlung per E-Mail und der Übersendung des zuvor elektronisch geschriebenen und elektronisch gespeicherten Briefes sein soll? In beiden Fällen verarbeitet und speichert der Nachlasspfleger personenbezogene Daten, um seine Arbeit zu verrichten :gruebel:


    Bei Übermittlungen per Mail können ggf. Hacker mitlesen.

  • Natürlich hilft das weiter. Jeder weiß, dass Briefe nur vom Empfänger geöffent werden können. Versucht es ein anderer, zerstören sie sich von selbst (hab ich schon als Kind im Fernsehen gesehen)[...]

    „Go-Go-Gadget-o…SelbstzerstörungsModus" Nur er kann noch die Welt retten... :wechlach: http://de.wikipedia.org/wiki/Inspector_Gadget

    Bei Übermittlungen per Mail können ggf. Hacker mitlesen.

    Die lesen schon beim Eintippen der Nachricht mit, nicht erst bei der Übermittlung :teufel:. Also müssen wir noch analoger werden und jetzt wieder zum Füller schreiten. Das ist dann aber auch schlecht, weil dann wohl selbst der Empfänger zum Teil Probleme bekommt es lesen zu können....

    Mal im Ernst, dass ein Dritter die Nachricht bei Übermittlung auf elektronischem Wege mitlesen kann, hat jedenfalls nix mit der DSGVO zu tun.

  • Gesetzblatt Ba-Wü vom 12.06.2018:Seite 173:

    Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechtsund sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 .

    Eher Feigenblatt als Regelungswerk.

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