Nachdem vom JuMi bis heute zur EU-Datenschutz-Grundverordnung keinerlei Vorgaben mitgeteilt wurden, gehe ich davon aus, dass diese Verordnung für das Betreuungsgericht nicht gilt.
Seit wann ist die Geltung oder Nichtgeltung von Normen davon abhängig, dass ein Ministerium rechtzeitig in die Gänge kommt? Noch dazu, wenn es sich um ein Ministerium handelt, das schon seit Jahren in wichtigen Dingen nicht rechtzeitig in die Gänge kommt?
Wenn es zur Haftung kommt, sagt Dir das Ministerium, warum hast Du Dich nicht an das Gesetz gehalten, wir haben dir doch nichts anderes gesagt!
Also schon mal Ausrede vorbereiten: Alle Daten die zu mir kommen haben gewußt, dass ich Sie zur Bearbeitung/Verarbeitung verwende und haben somit kongludent ihre Einwilligung erteilt, da ja die Gesetze auch für diese gelten und sie wissen müssen: wenn ich meine Daten herausgebe, gerade an´s Gericht, werden diese ver/bearbeitet.
Nur ich würde dem Gericht jetzt keine Daten mehr herausgeben, da ich ja nicht weiß, wie das Gericht mit meinen Daten umgeht, das muss ja gerade jetzt Jeder auf seiner Website und dem Datenverwendungsblatt erklären.
Ich bin mal gespannt, wann der erste Mahnanwalt sich alle Gerichte vorknöpft