Nachweis VKH Wert des Wohngrundstücks

  • Hallo,

    in einem PKH-Prüfungsverfahren verlangt das Gericht vom PKH-Antragsteller einen Nachweis, welchen Wert sein Wohngrundstück hat. Was genau müssen wir da vorlegen? Ein Verkehrswertgutachten hat er nicht.

    danke vorab


    Liane

  • ja

    Ich schätze mal, der Kollege will auf 115 ZPO i.V.m. 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII raus. Danach ist ein selbstgenutztes Hausgrundstück nicht für die Prozesskosten einzusetzen. Das gilt aber nur wenn es angemessen ist. Eventuell soll die Angemessenheit des Hausgrundstücks geprüft werden. Handelt es sich um ein Prüfungsverfahren nach 120a ZPO und hat der Richter bei PKH Bewilligung keinen Vermögenseinsatz aus dem Hausgrundstück angeordnet, dürfte auch jetzt kein Vermögenseinsatz angeordnet werden, da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse insoweit nicht geändert haben. Geht es bei der Prüfung um die erstmalige Bewilligung wäre ein Vermögenseinsatz je nach Sachlage zumindest denkbar. Bei mir hat sich die Frage nach dem Wert eines Hausgrundstücks bisher nicht gestellt, da es in der Regel ohnehin nicht einzusetzen ist. Sollte es wider Erwarten doch mal einzusetzen sein, dürfte es die 5000€ Grenze so eindeutig sprengen, dass man eigentlich auch kein Gutachten braucht.

    Nur mal so ein Denkanstoß:

    Bei mir in den Betreuungsverfahren muss ab und an auch ein Grundstück aus Kostengründen bewertet werden. Da gibt es eine Formel, anhand der man aus der Grundstücksgröße, dem Bodenrichtwert, dem Alter des Hauses und dem Brandversicherungswert von 1914 den Grundstückswert wenigstens ungefähr berechnen kann. Ein Gutachten ersetzt das sicher nicht, aber für Kostengeschichten könnte es vielleicht reichen.

    Hoffe, das hilft dir weiter

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