Hallo, ich brauche ein wenig Hilfe, da das Thema Erbbaurecht nur alle paar Jahre (zum Glück) auf dem Tisch liegt.
In Abt. II/1 ist eingetragen: Erbbauzins i.H.v. 2.300,00 EUR jährlich mit Wertsicherungsklausel für den jew. Eigentümer ...; vereinbarter Inhalt ist das Bestehenbleiben mit dem Hauptanspruch bei Zwangsversteigerung sowie ein Rangvorbehalt für Grundschulden bis zur Höhe von 100.000,00 EUR nebst Zinsen....
Der betreibende Gläubiger in Abt. III/1 steht im gleichen Rang mit II/1; III/2 steht auch im Gleichrang mit II/1; untereinander hat III/1 Vorrang vor III/2.
1. Liege ich richtig, dass im geringsten Gebot nur das Stammrecht II/1 bestehen bleibt und ich keine laufenden/rückständigen Einzelleistungen in das gG nehme?
2. Zusätzlich bestimme ich im Termin einen Zuzahlungsbetrag für II/1 ?
3. Wenn es später zum Verteilungstermin kommt, teile ich auch nichts auf II/1 zu, sondern fange mit III/1 an?
Vielen, vielen Dank.