Genehmigung noch erforderlich ?

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Die Betreuung wurde im Januar 2018 angeordnet.

    Der Betreute wohnt seit Ende 2017 im Heim. Der Betreute hat den Mietvertrag noch selbst zum 31.03.2018 gekündigt.

    Da der Vermieter schon früher einen Nachmieter gefunden hat, liegt dem Betreuer nun ein Schreiben des Vermieters vor mit folgendem Inhalt :
    Hiermit wird bestätigt, dass das Mietverhältnis bereits zum 15.02.2018 endet.

    Würdet ihr hier noch etwas genehmigen ( nachträgliche Genehmigung Mietaufhebungsvertrag ) ?

  • Was meinst Du denn dazu?

    Du haust hier seit 10 Jahren Sachverhalte rein, die in der Regel nicht einmal im Ansatz den Versuch einer eigenen Auseinandersetzung mit der Fragestellung erkennen lassen.

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