Wie umgehen mit uneinsichtigem Ehemann als Betreuer

  • Guten Morgen zusammen,

    ich würde gerne ein paar Meinungen von euch sammeln, wie ich mich in einer meiner "Problemakten" am Besten verhalten sollte.

    Sachverhalt:
    Betreute mit knapp 90 Jahren hat Vermögen im Wert von mehreren Millionen Euro sowie eine sehr werthaltige Immobilie, die von ihr und ihrem Ehemann bewohnt wird. Der Ehemann selbst hat soweit ich weiß kaum eigenes Vermögen.
    Der Ehemann ist Betreuer, unter anderem auch für Vermögenssorge. Daneben gibt es auch noch einen Berufsbetreuer mit mehreren Aufgabenkreisen, darunter auch Vermögenssorge.
    Seit einigen Jahren legt der Berufsbetreuer auch brav Rechnung über das, was er so mit dem Vermögen tut (hauptsächlich nichts besonderes, Standart-Rechnungen überweisen + Daueraufträge, teilweise Geldanlagen), teilt aber dazu dann mit, dass er natürlich nicht über die Vermögensverfügungen des Ehemanns Rechnung legen kann.

    Der Ehemann hebt nämlich monatlich mehrere Tausend Euro von den Konten der Betreuten ab und behauptet, dies sei für die Lebenshaltungskosten der Betreuten und einen kleinen Unterhalt für ihn (gegen den Unterhalt hab ich nichts, wurde schon vor Jahren von Vorgängern für in Ordnung befunden). Die Betreute habe schon vor ihrer Krankheit von dem reichlich vorhandenen Geld sehr gut gelebt und dieser Standard solle natürlich beibehalten werden. Soweit so gut.

    Es wird nun seit ca. 3 Jahren versucht, vom Ehemann mal ein paar Nachweise für dieses Aussagen zu bekommen, um sicherzugehen, dass das Geld wirklich für die Betreute verwendet wird.
    Aufgrund häufiger Zuständigkeitswechsel wurde die Sache jedoch leider nicht wirklich durchgezogen und der Ehemann konnte sich ständig rauswinden ohne irgendwas belegt zu haben.
    Er versicherte lediglich in einem persönlichen Gespräch, dass das Geld für die Betreute verwendet wird, Pflege, Medikamente, Instandhaltung des Anwesens, Freizeit, usw. Belege hierzu gebe es überhaupt nicht, die benötige er nicht, er sei ja befreiter Betreuer.

    Ich will mir das ehrlich gesagt nicht weiter bieten lassen, denn mal ehrlich, auch wenn er befreiter Betreuer ist, da "verschwinden" monatlich mehrere Tausend Euro und ich habe keine Ahnung, was mit denen passiert. Außerdem wurden im Gespräch einige Dinge angedeutet, die für mich in Sachen Pflege und Handwerker/Gärtner eindeutig auf Schwarzarbeit hindeuten drum wohl keine Rechnungen vorhanden. Auch gibt es mehr oder weniger dubiose "Freunde der Familie" die sich auch fleißig einmischen, wenn es um die Betreuung und das Vermögen geht.

    Nachdem nun mehrere Aufforderungen an den Ehemann, er solle die Ausgaben glaubhaft machen, erfolglos waren, würde ich als ersten Schritt gerne Rechnungslegung anordnen. Sollte das nichts bringen, dann ggfs. dem Richter zur Eignungsprüfung vorlegen. Ich will mich halt absichern, dass ich alles mögliche unternommen habe und mir hinterher niemand vorwerfen kann, ich hätte weg geschaut oder sowas.
    Der Ehemann meint übrigens, er müsse gar nichts belegen, er sei ja der Ehemann und Alleinerbe und könne machen, was er wolle mit dem Vermögen seiner Ehefrau.

    Hat hier vielleicht noch jemand gute Ideen oder sieht jemand die Sache ganz anders als ich?
    Bin um jede Meinung dankbar, denn ich bin sicher, dass der Ehemann gegen alles, dass ich entscheiden werde Rechtsmittel einlegen wird, möchte also nichts vergessen oder übersehen, bin noch nicht so lange bei Betreuung.
    Danke euch!

  • Ich sehe das wie du und würde ebenfalls die Rechnungslegungspflicht anordnen, unbedingt in Beschlussform mit Rechtsmittelbelehrung und ausführlicher Begründung.

    Andere Frage (ist mir aber nur so eingefallen): Darf der Ehemann überhaupt seinen "Unterhalt" vom Vermögen der Betroffenen entnehmen? Stichwort § 181 BGB undso? Müsste das nicht der andere Betreuer machen und dem Ehemann auszahlen?

    Wie ist überhaupt der Aufgabenkreis genau festgelegt, wenn beide die Vermögenssorge inne haben?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ich sehe das wie du und würde ebenfalls die Rechnungslegungspflicht anordnen, unbedingt in Beschlussform mit Rechtsmittelbelehrung und ausführlicher Begründung.

    Andere Frage (ist mir aber nur so eingefallen): Darf der Ehemann überhaupt seinen "Unterhalt" vom Vermögen der Betroffenen entnehmen? Stichwort § 181 BGB undso? Müsste das nicht der andere Betreuer machen und dem Ehemann auszahlen?

    Wie ist überhaupt der Aufgabenkreis genau festgelegt, wenn beide die Vermögenssorge inne haben?

    Kann dir grundsätzlich zustimmen. Bei § 181 BGB sehe ich kein Problem, das könnte man unter "Erfüllung einer Verbindlichkeit" subsumieren (der bestehende Unterhaltsanspruch wird ja durch die Entnahme des Betreuers erfüllt). Problematisch erscheint mir allerdings die Höhe der Entnahme, jedenfalls wenn der Ehemann diese selbst festgelegt hat. Insoweit würde ich zumindest Richtung § 1796 BGB denken und Wert darauf legen, dass die Höhe des Unterhalts mit dem weiteren Betreuer abgeklärt wird.

    Das mit der Rechnungslegung würde ich probieren. Wenn da jeden Monat tausende Euro "verschwinden" und der Betreuer jede Aufklärung verhindert, erscheint mir das angebracht. Sollte das Landgericht die Entscheidung aufheben, kann man dir zumindest später keine Vorwürfe machen, du hast es probiert (aus dem gleichen Grund lege ich Betreuer, die konsequent Genehmigungserfordernisse missachten, dem Richter vor, obwohl ich weiß, dass er die eh nicht entlässt ;)).

  • Danke euch für eure Antworten.
    Das mit dem Unterhalt wurde vor einigen Jahren mit dem damals zweiten Betreuer "ausgehandelt" und auch schriftlich vereinbart, hätte daher kein Problem gesehen. Aber ich werde mir zur Sicherheit nochmal in der Akte anschauen, was dazu genau drin ist.

    Zum Aufgabenkreis ist sonst nichts speziell festgelegt, es haben einfach beide Vermögenssorge mit Alleinvertretungsbefugnis. Über Sinn oder Unsinn kann man sicherlich streiten, aber wenn der Richter das so macht, kann ich es leider erstmal nicht ändern.

  • Ich würde für den Ehemann RL anordnen. Das gilt dann aber nur für die Zukunft. Für die Vergangenheit kannst du erst mal nichts mehr machen, wenn bisher keine RL angeordnet war.
    Und ich würde mir auch überlegen, ihn nochmals einzuladen, um ihm das mit der RL unmissverständlich zu erklären - mit Protokoll, was er unterschreiben soll.
    Kommt er dann seiner Verpflichtung nicht nach, kannst du die Akte an den Richter geben mit der Bitte, dass dem Ehemann die Vermögenssorge entzogen und ausschließlich auf den Berufsbetreuer übertragen werden soll.

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