Vormerkung an zwei Teilflächen eines Grundstücks

  • An dem Grundstück Flst. 100 wird eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche von ca. 30 m² und an einer Teilfläche von ca. 40 m² bewilligt und zur Eintragung beantragt.

    Kann die Vormerkung wie folgt als eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden: "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche von 30 m² sowie an einer Teilfläche von ca. 40 m² für... Bezug..."?

    Oder müssen zwei Vormerkungen mit einem Gleichrangvermerk eingetragen werden?

  • Bei einem Anspruch aus einem Kaufvertrag ist auch nur eine Vormerkung eingetragen. Wenn dagegen zwei Kaufverträge in einer Urkunde zusammengefaßt worden sind, sind auch zwei Vormerkungen einzutragen.

  • Bei einem Anspruch aus einem Kaufvertrag ist auch nur eine Vormerkung eingetragen. Wenn dagegen zwei Kaufverträge in einer Urkunde zusammengefaßt worden sind, sind auch zwei Vormerkungen einzutragen.

    In einem anderen Fall werden insgesamt drei Teilflächen an drei verschiedenen Grundstücken in einem Vertrag verkauft. Alle drei Grundstücke sind in einem Grundbuch eingetragen. Der Notar beantragt "...die Eintragung einer Vormerkung". Können diese eigentlich drei Vormerkungen in einer Vormerkung zusammengefasst werden.

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