Ein Erbbaurecht soll mit einer Grundschuld belastet werden. Nach dem Beschrieb ist hierfür die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. Als Grundstückseigentümer ist die Katholische Pfarrstelle XY eingetragen.
Die Zustimmung dieser Pfarrstelle mit Siegel und Unterschrift wird von de Diözese (ebenfalls mit Siegel und Unterschrift) vorgelegt. Die Diözese selbst stimmt aber ausdrücklich nicht zu sondern legt nur die genannte Zustimmung der Pfarrstelle vor.
Ist dies ausreichend oder muss die Diözese ausdrücklich noch zustimmen?