Vertretungsnachweis bulgarsiche EOOD(GmbH)

  • Es erwirbt eine bulgarische EOOD. Als Nachweis der Existenz und Vertretung wird von einem J.... Translation Office ltd nach dem Justizministerium Agentur für Eintragungen eine Bescheinigung ausgestellt, dass die Agentur bestätigt, dass im Handelsregister die Firma eingetragen ist und es einen Geschäftsführer gibt. Alles versehen mit eine Rundstempel der Agentur und das bulgarische Ministerium für ausländische Angelegenheiten, hat die Übersetzung Unterschrift der Übersetzerin in englisch bestätigt mit Siegel und Unterschrift.

    Reicht mir das als Nachweis aus? Ist das ein zulässiger Nachweis?

  • Im Beck´schen Onlinekommentar steht, dass bei bulgarischen Gesellschaften der Nachweis für Fortbestand und Vertretung durch einen Handelsregisterauszug geführt werden kann (BeckOK GBO/Zeiser GBO Rn. 113-114.38, beck-online). Ich würde mir daher einen (übersetzten) Auszug anfordern.

  • In der Bescheinigung ist enthalten, dass folgende Eintragungen im Handelsregister vorhanden sind: Name der Firma, Gegenstands des Unternehmens, Geschäftsführer , Einlage usw.- also Inhalt des Auszuges. Damit dürfte der HR-Auszug angegeben sein, aber kann dies durch diese Agentur nachgewiesen werden. In einer Zwischenverfügung muss ich ja begründen, warum ich das nicht anerkenne.

  • Wie hier ausgeführt
    https://e-justice.europa.eu/content_busine…-de.do?member=1
    ging die Führung des Unternehmensregisters mit dem 1. Januar 2008 von den Gerichten auf eine zentrale Verwaltungsstelle der Regierung, die Registrierungsstelle, über.

    Nach der „google-Übersetzung“ zu http://www.brra.bg/ wäre das das

    Ministerium der Gerechtigkeit
    REGISTRIERUNGSAGENTUR

    Da die Übersetzung auf englisch jedoch:

    MINISTRY OF JUSTICE
    REGISTRY AGENCY

    lautet, dürfte es sich bei dem „Ministerium der Gerechtigkeit“ um das „Justizministerium“ handeln. Und von dessen Agentur hast Du ja die betreffende Bescheinigung.

    Oben hast Du ausgeführt. „Alles versehen mit eine Rundstempel der Agentur und das bulgarische Ministerium für ausländische Angelegenheiten, hat die Übersetzung Unterschrift der Übersetzerin in englisch bestätigt mit Siegel und Unterschrift“.

    Dann dürften die Unterlagen ja wohl von der zuständigen Stelle stammen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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