Es erwirbt eine bulgarische EOOD. Als Nachweis der Existenz und Vertretung wird von einem J.... Translation Office ltd nach dem Justizministerium Agentur für Eintragungen eine Bescheinigung ausgestellt, dass die Agentur bestätigt, dass im Handelsregister die Firma eingetragen ist und es einen Geschäftsführer gibt. Alles versehen mit eine Rundstempel der Agentur und das bulgarische Ministerium für ausländische Angelegenheiten, hat die Übersetzung Unterschrift der Übersetzerin in englisch bestätigt mit Siegel und Unterschrift.
Reicht mir das als Nachweis aus? Ist das ein zulässiger Nachweis?